Arbeitsschutz: Gehörschutz

Ein angepasster Lärm- und Gehörschutz ermöglicht Ihnen / Ihren Mitarbeitern in jeder Geräuschsituation einen optimalen Schutz des Gehörs. Dabei ist ein Gehörschutz meist günstiger als man glaubt und in der Regel die sinnvollste und eine verantwortungsbewusste Lösung.

Gehörschutz in aller Kürze:

  • Gehörschutz gilt als Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Gehörschutz muss Bauartgeprüft sein
  • Gehörschutz muss einen Funktionstest bestehen
  • Der Funktionstest muss alle 3 Jahre wiederholt werden (der Nutzer des Gehörschutzes steht in der Verantwortung diese Frist einzuhalten)
  • Gehörschutz darf weder zu wenig dämpfen, noch zu viel
  • Gehörschutz fällt in die Gefahrenklasse III, da ein Hörschaden nicht reversibel ist und auch nicht sofort bemerkt wird (wie z. B. eine Fußverletzung aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk)

Es gibt eine Vielzahl von Gehörschutzvarianten: Hartes oder weiches Material, Form des Gehörschutzes oder die unterschiedlichen Filterwirkungen. Um den Idealen Schutz für Sie zu finden, sprechen wir Vor- und Nachteile der jeweiligen Optionen mit Ihnen durch.

Vorteile von angepasstem Gehörschutz gegenüber Standard-Gehörschutz:

  • Langfristige Verwendung
  • Kaum Verschluss-Effekt
  • Individuell an die Lärmfrequenz anpassbar
  • Sprachverständigung möglich
  • Hoher Tragekomfort
  • Sicherer Sitz im Ohr
  • Einfache Reinigung
  • Sicherheit durch dokumentierte Funktionskontrolle
  • Kostensparend

Um all diese Anforderungen zu erfüllen, macht es Sinn, auf einen Dienstleister zu setzen, der vom Abdruck bis zur Prüfung alles übernimmt. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Persönliche Schutzausrüstung schützt und im Ernstfall alle Dokumente zur Verfügung stehen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Arbeitsschutz mit dem Schwerpunkt Gehörschutz mit Rat und Tat zur Seite.

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